Informationen vor dem Einbau
einer neuen Heizung

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Stand: 01.03.2024

Rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit noch durch fossile Brennstoffe abgedeckt.
Um den Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung anzuschieben, gelten seit dem
1. Januar 2024 neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG), die beim Einbau einer neuen
Heizung zu beachten sind.

Was heißt das für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines bestehenden Gebäudes oder einer
Eigentumswohnung oder wenn Sie einen Neubau in einer Baulücke planen? Welche Heizungstechnologien
kommen in Frage, was ist bei der Entscheidung zu beachten, welche Fördermöglichkeiten
gibt es und wo erhalten Sie weitere Informationen?

Um eine erste Orientierung zu diesen Fragen zu geben und auf etwaige Kostenrisiken sowie
mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung hinzuweisen, sieht das Gebäudeenergiegesetz vor
dem Einbau einer neuen Heizung mit Verbrennungstechnik eine Beratung durch eine fachkundige
Person vor. Im persönlichen Kontakt können Fragen besprochen und weitere Beratungsmöglichkeiten
aufgezeigt werden. Zur Unterstützung fasst dieses Informationsblatt die wesentlichen
Punkte rund um den Heizungstausch kurz zusammen.

Die neue Heizung macht den Unterschied

Etwa die Hälfte der Haushalte in Deutschland heizt noch mit Erdgas, ein Viertel mit Heizöl. Daher
hat das Heizen einen hohen Anteil am Ausstoß von klimaschädlichem CO2. Bis 2045 wollen wir
aber klimaneutral wirtschaften, also die Treibhausgasemissionen auf Null bringen. Voraussetzung
dafür ist, dass wir auch beim Heizen schrittweise auf Erneuerbare Energien umsteigen.

Der Einsatz von Erneuerbaren Energien bringt viele Vorteile: Erneuerbare entlasten das Klima,
machen Deutschland unabhängiger von Öl- und Gasimporten und schützen Verbraucherinnen
und Verbraucher vor Preissprüngen auf den internationalen Energiemärkten.

Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, sollte deshalb eine nachhaltige und langfristig wirtschaftliche
Lösung wählen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die zu erwartende Laufzeit einer
neuen Heizungsanlage. Zur Wirtschaftlichkeitsrechnung gehören die Anschaffungskosten der
neuen Heizung, eine mögliche Förderung wie auch Betriebs- und Wartungskosten über die
Lebensdauer der Anlage. Diese Gesamtbilanz ist entscheidend für die Bewertung der Heizkosten.
Mehr Informationen zu Kosten und Wirtschaftlichkeit erhalten Sie beispielsweise bei einer Energieberatung,
die detailliert auf Ihre spezifische Situation eingehen kann.

Technologische Vielfalt, individuelle Lösung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf der Basis von Erneuerbaren Energien zu heizen. Wenn
Sie sich für eine der im Folgenden genannten Optionen entscheiden, erfüllen Sie die Voraussetzungen
des „Heizungsgesetzes“. Dies sind z. B.:

Anschluss an ein Wärmenetz – Wärmenetzbetreiber müssen ihre Wärmeerzeugung bis 2045
vollständig auf Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umstellen

Elektrische Wärmepumpe – diese nutzt zum großen Teil Wärme aus der Umgebung, also aus
Erde, Wasser oder Luft; der benötigte Strom wird schrittweise klimaneutral

Biomasseheizung – z. B. Pellets, Holz, Hackschnitzel

Stromdirektheizung – nur in sehr gut gedämmten Gebäuden, da sonst hohe Betriebskosten
drohen

Heizung auf der Basis von Solarthermie – wenn sie den Wärmebedarf des Gebäudes komplett
deckt

Wärmepumpen- und Solarthermie -Hybridheizung, die hauptsächlich mit Erneuerbaren
Energien (mind. 65%) und anteilig z. B. mit fossilen Brennstoffen betrieben wird

Gas- oder Ölheizung, die klimafreundlichen Brennstoff nutzt – mind. 65 Prozent Biomethan,
biogenes Flüssiggas oder grüner und blauer Wasserstoff, einschließlich daraus hergestellter
Derivate

Darüber hinaus können auch andere Technologien und Kombinationen auf Basis Erneuerbarer
Energien und unvermeidbarer Abwärme genutzt werden. In diesem Fall ist ein rechnerischer
Nachweis über einen Anteil von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer
Abwärme durch eine fachkundige Person zu erstellen.

Ab dem 1. Januar 2045 dürfen Heizsysteme nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Alle Heizungen sowie der Bezug aus Wärmenetzen müssen spätestens dann auf 100 Prozent
Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt sein.

Was ist vor dem Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung zu beachten?

Auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes, das ebenfalls zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, werden
für alle Gemeindegebiete in Deutschland Wärmepläne erstellt. Die Wärmepläne sollen aufzeigen,
wo Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme genutzt werden können oder eine
Wärmeversorgung
über Wärmenetze oder möglicherweise über Wasserstoffnetze erfolgen kann.
Je nach Größe Ihrer Kommune endet die Frist für die Wärmeplanung Ende Juni 2026 (für Städte
mit mehr als 100.000 Einwohnern) bzw. Ende Juni 2028 (für alle kleineren Kommunen). Ab diesen
Zeitpunkten muss jede neue Heizung grundsätzlich 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen.

Sollte eine Kommune bereits vor diesen Fristen ein Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet
auf der Grundlage eines Wärmeplans ausweisen, tritt für das betroffene Gebiet die Vorgabe
zum Heizen mit Erneuerbaren Energien beim Einbau einer neuen Heizung einen Monat nach
Bekanntgabe dieser Gebietsausweisung in Kraft. Bei Nachfragen zum Stand der Wärmeplanung
können Sie sich an Ihre Kommune wenden.

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Aber auch schon vorher ist es vorteilhaft, bei der Heizungserneuerung auf eine klimafreundliche
Heizung zu setzen. Damit sind die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und einige Preisrisiken entfallen.
Sollten Sie in der Übergangsphase dennoch den Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung
erwägen, sind einige Aspekte bei der Entscheidung zu berücksichtigen: die Preisentwicklung der
Energieträger und für die CO2-Abgabe sowie die Verpflichtung, ab 2029 steigende Anteile von
grünen Brennstoffen zu nutzen.

Beim Einbau einer Gasetagenheizung sind besondere Fristen zu beachten. So muss beispielsweise
innerhalb von fünf Jahren nach dem Austausch der ersten Etagenheizung entschieden werden,
ob die Wärmeversorgung künftig über eine zentrale Heizungsanlage oder weiter einzeln pro
Wohneinheit erfolgen soll. Wird die Heizung zentralisiert, müssen alle Heizungen schrittweise
angeschlossen werden. Bleibt die Heizung dezentral, müssen neu eingebaute Etagenheizungen
zu 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen.

Preisentwicklung Erdgas, Heizöl und CO2-Abgaben

Die Preise für Energie sind für die Zukunft schwer vorherzusagen. Aber ein Blick auf historische
Entwicklungen und gesetzliche Rahmenbedingungen gibt Anhaltspunkte für Risiken bei der
künftigen Preisentwicklung:

Beispielsweise war die Preisentwicklung für Erdgas in der Vergangenheit relativ stabil. Allerdings
treten insbesondere in Krisensituationen – wie zuletzt 2022 – zum Teil drastische Preissprünge
auf, denen Kundinnen und Kunden kurzfristig nicht ausweichen können. Nachdem sich der
Endkundenpreis für Erdgas 2022 im Vergleich zu 2021 verdoppelt hatte, war er im Winter 2022
nochmal von durchschnittlich 15 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf etwa 20 Cent pro kWh
gestiegen. Anschließend ist er im Laufe des Jahre 2023 wieder gesunken.

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Hinzu kommt der Preis für den Ausstoß von klimaschädlichem CO2. Für Deutschland ist vorgesehen,
dass die CO2-Abgaben auf Erdgas und Erdöl im Wärmesektor sukzessive ansteigen – von
45 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2024 auf bis zu 65 Euro im Jahr 2026. Ab 2027 wird der europaweite
Handel mit CO2-Emissionszertifikaten auf den Wärme- und Verkehrssektor ausgeweitet.
Die CO2-Abgabe ist dann nicht mehr auf einen bestimmten Preis begrenzt, sondern bildet sich
frei am europäischen Markt. Da die Anzahl der jährlich verfügbaren Emissionszertifikate schrittweise
abgesenkt wird, werden der CO2-Preis und damit die Kosten für Heizöl und Erdgas voraussichtlich
kontinuierlich ansteigen.

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Überschlägig verteuert sich der Kubikmeter Gas bei einem CO2-Preis von 100 Euro pro Tonne um
rund 20 Cent (ca. 2 Cent pro Kilowattstunde) und ein Liter Heizöl um etwa 32 Cent (ca. 3,2 Cent
pro Kilowattstunde). Bei einem CO2-Preis von 100 Euro pro Tonne muss ein 3-Personen-Haushalt
mit einem Verbrauch von 18.000 kWh Gas beispielsweise mit CO2-Kosten von rund 360 Euro pro
Jahr rechnen. Bei einem Bedarf von 1.800 Litern Heizöl sind es rund 580 Euro pro Jahr. Bei einem
CO2-Preis von 300 Euro pro Tonne wären dies rund 1.080 Euro CO2-Kosten bei Erdgas bzw. rund
1.730 Euro CO2-Kosten pro Jahr für Heizöl. Heizsysteme, die ohne fossile Brennstoffe auskommen,
müssen die Abgaben nicht bezahlen und werden somit zunehmend rentabler.

Auch der Strompreis kann Schwankungen unterliegen und die langfristige Entwicklung ist
schwer vorhersagbar. Allerdings steigt der Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen stetig an.
Er liegt in Deutschland heute bereits bei rund 50 Prozent und soll sich bis 2030 auf 80 Prozent
erhöhen. Damit nimmt die Bedeutung der CO2-Bepreisung im Strombereich ab, während sie bei
fossilem Gas und Öl steigt.

Ab 2029 gilt eine Quote für grüne Brennstoffe

Wer sich in der oben genannten Übergangszeit bis Mitte 2026/2028 noch für eine neue Gas- oder
Ölheizung entscheidet, muss ab dem 1. Januar 2029 einen stufenweise ansteigenden Anteil an
grünem Gas oder Öl nutzen (Abbildung 4). Dies können nachhaltiges Biomethan bzw. biogenes
Flüssiggas sein oder auch synthetische Brennstoffe auf der Basis von Wasserstoff. Die Verwendung
dieser grünen Brennstoffe ist mit entsprechenden Lieferverträgen des Versorgers nachzuweisen
und auf Verlangen den Behörden vorzulegen.

Die Grüne-Brennstoff-Quote gilt nicht, wenn Ihre Heizung auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar
ist (sog. H2-Ready) und infolge der Wärmeplanung ein verbindlicher Fahrplan für die Umstellung
des Gasnetzes auf Wasserstoff in Ihrer Gemeinde vorliegt, der von der Bundesnetzagentur
genehmigt wurde. Auch wenn Ihr örtlicher Fernwärme-Anbieter den Anschluss an ein Wärmenetz
innerhalb von zehn Jahren zusagt, wird die Quoten-Regelung ausgesetzt. Lässt sich eine Wärmeversorgung über das Wasserstoff- oder das Wärmenetz trotz verbindlicher Planung nicht
realisieren, muss Ihre Heizung innerhalb von drei Jahren nach Bekanntgabe dieser Änderung mit
mindestens 65% erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden.

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Preisentwicklung biogener Brennstoffe

Der Markt für nachhaltig produziertes Biomethan und biogenes Flüssiggas ist deutlich kleiner
als der für fossiles Gas und Heizöl. Hinzu kommt, dass Bioenergie auch im Verkehr oder für die
Dekarbonisierung der Industrie benötigt wird. Daher ist zu erwarten, dass die Preise auch in
Zukunft über denen für Erdgas oder Heizöl liegen und entsprechende Lieferverträge teuer sein
werden. Steigende Preise sind bei zunehmender Nachfrage auch für Holzpellets, Hackschnitzel
oder Scheitholz wahrscheinlich.

Verfügbarkeit und Preisentwicklung von Wasserstoff

Klimaneutral hergestellter Wasserstoff ist bisher nur sehr begrenzt verfügbar und noch sehr
teuer. Ob Wasserstoff auch künftig ein rares Gut sein wird oder durch Massenproduktion und
Kostenreduktion für alle erschwinglich wird, ist eine kontrovers diskutierte Frage. Zwar wird im
Zuge der fortschreitenden Energiewende die Wasserstoffproduktion ausgeweitet und das Angebot
wird steigen. Allerdings muss für die Herstellung von Wasserstoff viel Energie aufgewendet
werden, von der ein großer Teil bei der Rückumwandlung in Strom oder Wärme verloren geht.

Gleichzeitig stehen Gebäudeeigentümer und Gebäudeeigentümerinnen in Konkurrenz mit der
Industrie und dem Schwerlastverkehr, die ebenso Wasserstoff und biogene Brennstoffe benötigen.
Knappes Angebot und hohe Nachfrage führen in der Regel zu dauerhaft hohen Preisen.

Förderung und Beratung helfen beim Umstieg

Der Einbau einer neuen Heizungsanlage ist mit erheblichen Investitionen verbunden. Für eine
klimagerechte Lösung auf Basis von Erneuerbaren Energien gibt es staatliche Unterstützung.
Über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und die jeweils geltenden Förderbedingungen
informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Internet unter
www.energiewechsel.de/beg.

Um die richtige Lösung für das betroffene Gebäude zu finden, sind aktuelle Informationen und
gute Beratung unerlässlich. Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz, zum Heizen mit
Erneuerbaren Energien, zur energetischen Sanierung, zur Energieberatung und dem individuellen
Sanierungsfahrplan (iSFP) sowie zu Beispielrechnungen finden Sie z. B. hier:

www.energiewechsel.de/geg (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

www.gebaeudeforum.de (Gebäudeforum Klimaneutral)

www.bbsr-geg.bund.de (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung)

www.energie-effizienz-experten.de (Liste mit fachkundigen Personen für die Beratung)

www.verbraucherzentrale-energieberatung.de (Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.)

www.co2online.de (co2-online, gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbH)

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